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Loi Macron

Ab dem 1. Juli 2016. erfordert Frankreich von ausländischen Unternehmen, die an der Beförderung von Personen und Gütern in seinem Hoheitsgebiet beteiligt sind, die Anwendung der französischen Rechtsvorschriften über die Vergütung der delegierten Arbeitnehmer. Nachfolgend geben wir die wesentlichen Anforderungen an. Ab dem 1. Juli 2016 müssen alle ausländischen Unternehmen des Verkehrssektors, die mindestens einen Transport nach / von Frankreich oder eine Kabotage betreiben,  ein Zertifikat der Delegierten für jeden Fahrer ausstellen, einen Vertreter in Frankreich haben, die Arbeitszeit nach…